Es ist mir/uns bekannt, dass mein/unser Kind bei schweren Ordnungsverstößen von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn mein/unser Kind durch sein Verhalten sich selbst oder Dritte gefährdet. Die Entscheidung über den Ausschluss liegt beim Vorstand des Vereins.
Das Kind darf nach Treffen oder Veranstaltungen selbstständig nach Hause gehen/fahren und persönlich von jemanden abgeholt werden.