§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Im Falle des Ausschlusses dürfen Auszeichnungen nicht weitergetragen werden.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 6 Mitgliedsbeiträge
§ 7 Datenschutz
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 9 Mitgliederversammlung
§ 10 Vorstand
§ 11 Auflösungsbestimmung
alternativ an die Gemeinde Berg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 12 Ehrungen
An Personen, die sich besondere Verdienste im Sinne des Vereinszwecks erworben haben, kann
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 22.01.2022 in Kraft.